Rechtliches
Mietbedingungen
1. Vermieter
Thiger UG (haftungsbeschränkt), Sittenser Straße 16, 21255 Wistedt
Telefon +49 174 8371054 · E-Mail info@dachbox-direkt.de
Geschäftsführer: Kevin Thieben, Nico Gerlach
Amtsgericht Tostedt, HRB 209613 · USt-IdNr. DE354864741
2. Mietgegenstand
Vermietet werden eine Dachbox Thule Force 3 L (450 Liter) und auf Wunsch ein Paar Thule WingBar Evo Dachträger mit der Halterung für das Fahrzeug des Mieters. Dachträger allein vermietet der Vermieter auf Anfrage. Die Mietsache wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
3. Reservierung und Übernahme
- Der Vermieter bestätigt die Reservierung formlos, zum Beispiel per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, sobald beide Parteien ihn bei der Übergabe unterschrieben haben.
- Die Übernahme erfolgt zur vereinbarten Zeit. Wird die Mietsache nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4. Mietdauer
- Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche (7 Tage). Eine kürzere Nutzung ist nach Absprache möglich; berechnet wird dann der Wochenpreis.
- Änderungen der vereinbarten Mietdauer sind spätestens 5 Tage vor Ablauf der Mietzeit mit dem Vermieter abzustimmen. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
5. Mietpreis und Zahlung
- Es gelten die Preise, die bei der Buchung auf dachbox-direkt.de/preise/ stehen. Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Umsatzsteuer.
- Die Miete ist im Voraus zu zahlen, per PayPal oder Echtzeitüberweisung, auf Wunsch auch bei der Abholung.
6. Kaution
- Bei Übernahme ist eine Kaution von 150 € in voller Höhe fällig, bar oder vorab per Echtzeitüberweisung oder PayPal.
- Die Kaution wird nicht verzinst.
- Sie wird bei Rückgabe der Mietsache nach Sichtprüfung auf demselben Weg zurückgezahlt, soweit sie nicht als Schadensersatz für Verlust oder Beschädigung der Mietsache einbehalten werden muss.
7. Stornierung
- Eine Stornierung ist bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos.
- Bei späterer Stornierung berechnet der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 30 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
8. Übergabe und Montage
- Bei der Übergabe legt der Mieter seinen Personalausweis vor. Erfasst werden Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Kfz-Kennzeichen und Ausweisnummer. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- Der Vermieter hilft kostenlos bei der Montage von Dachträger und Dachbox. Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und den festen Sitz vor Fahrtantritt trägt der Mieter.
- Der Mieter beachtet die Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise des Herstellers, die zulässige Dachlast seines Fahrzeugs und die maximale Zuladung der Box von 75 kg.
- Eigener Dachträger des Mieters: Die Box darf auf einem eigenen Dachträger des Mieters montiert werden, wenn der Mieter Marke und Modell vorab mitteilt und der Träger bei der Übergabe einen ordnungsgemäßen Eindruck macht. Der Vermieter kann die Montage auf einem ungeeigneten Träger ablehnen. Für Eignung, Zustand und Befestigung des eigenen Trägers ist allein der Mieter verantwortlich.
9. Pflichten des Mieters und verbotene Nutzung
- Der Mieter behandelt die Mietsache mit der gebotenen Sorgfalt und beachtet die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.
- Er ist für die ordnungsgemäße Beladung verantwortlich und haftet auch für Schäden, die durch das Ladegut entstehen.
- Die Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Untersagt ist die Nutzung zum Transport von Lebewesen, bei motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung und für jede andere Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
10. Rückgabe
- Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Tag bis spätestens 15:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Mietsache ist gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung, also im Zustand der Übernahme.
- Beschädigungen während der Mietzeit teilt der Mieter mit, auch wenn sie bei der Rückgabe bereits beseitigt sind.
11. Verspätete Rückgabe
- Für jeden Tag der Überschreitung wird ein Verzugsbetrag berechnet: 52 € für Box und Dachträger zusammen, 38 € für die Box allein, 14 € für den Dachträger allein.
- Entsteht durch die Verspätung ein Anspruch eines nachfolgenden Mieters, haftet der Mieter für die Forderungen, die dem Vermieter daraus entstehen.
- Ab dem 7. Tag der Überschreitung nimmt der Vermieter zusätzlich aktiv Kontakt zum Mieter auf (Telefon, WhatsApp, ggf. Mail an die bei der Buchung hinterlegten Daten), um Verbleib und Rückgabetermin zu klären. Der Verzugsbetrag nach Ziffer 11.1 läuft in dieser Zeit unverändert weiter.
- Bleibt die Mietsache 14 Tage nach dem vereinbarten Rückgabetermin ohne Rückmeldung des Mieters verschwunden, gilt sie als abhandengekommen. Der Vermieter kann in diesem Fall anstelle des weiterlaufenden Verzugsbetrags den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zum aktuellen Neupreis (Stand dieser Bedingungen: 669,95 € für die Dachbox, Preis des jeweiligen Trägers laut Hersteller) in Rechnung stellen; bereits gezahlte Verzugsbeträge für den Verspätungszeitraum werden darauf angerechnet. Der Vermieter behält sich vor, den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
- Meldet sich der Mieter vor Ablauf der 14 Tage und gibt die Mietsache zurück, bleibt es beim Verzugsbetrag nach Ziffer 11.1; Ziffer 11.4 greift dann nicht.
12. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommen oder Nutzung zu verbotenen Zwecken. Im Übrigen haftet er nach den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen.
13. Versicherung
Eine Versicherung der Mietsache ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter kann und sollte die Mietsache und sein Reisegepäck in Abstimmung mit seiner Kfz-Versicherung selbst versichern.
14. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026